Leiter*in der Stabsstelle Zentrale Steuerung und Intendanz – Amt für Wohnen und Grundsicherung

Eckdaten der angebotenen Stelle

ArbeitgeberLandeshauptstadt Kiel
Postleitzahl24103
OrtKiel
BundeslandSchleswig-Holstein
Gepostet am22.11.2024
Remote Option?-
Homeoffice Option?-
Teilzeit?
Vollzeit?
Ausbildungsstelle?-
Praktikumsplatz?-
Unbefristet?-
Befristet?-

Stellenbeschreibung

Das Kieler Amt für Wohnen und Grundsicherung sucht frische Köpfe

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Aus­bil­dungs­be­trieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremien­sitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Leiter*in der Stabsstelle Zentrale Steuerung und Intendanz

(vergütet nach EG 13 TVöD / A 13 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Stabsstelle Zentrale Steuerung und Intendanz unbefristet in Voll- oder Teilzeit.


  • Koordination und Steuerungsunterstützung im Amt:
    • Sie implementieren geeignete Steuerungsinstrumente (z. B. Berichtswesen, Controlling) und stimmen Prozesse mit Querschnittsämtern und weiteren beteiligten Stellen ab.
    • Sie steuern Leistungen und haushaltsrechtliche Ermächtigungen sowie steuerrechtliche Auswirkungen im Amt.
    • Sie sind für den Entwurf des Haushalts- und Stellenplans des Amtes, für die mittelfristige Finanzplanung sowie die Ausführung des Haushaltsplans verantwortlich.
  • Leitung der Stabsstelle:
    • Sie planen den Einsatz der Mitarbeiter*innen, die Arbeitsverteilung, den Arbeitsablauf und den Einsatz der Arbeitsmittel. Zudem koordinieren und kontrollieren Sie die Durchführung.
    • Sie führen Mitarbeiter*innen, nehmen insbesondere Dienst- und Fachaufsicht wahr und erledigen gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen schwierige Arbeiten.
    • Sie bilden Mitarbeiter*innen durch Weitervermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen fort und bilden Nachwuchskräfte aus.
    • Sie vertreten die Abteilung gegenüber anderen Ämtern, Behörden, Gremien und Dritten, soweit nicht der Amtsleitung vorbehalten.
    • Sie gewährleisten Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz.
  • Verantwortung für Intendanzaufgaben und Unterstützung der Amtsleitung bei der Weiterentwicklung der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung des Amtes durch:
    • Sie sind für die Identifikation und kontinuierliche Optimierung von Schnittstellen (in Abstimmung mit der Amtsleitung) zuständig.
    • Sie sind für die wirkungsorientierte Steuerungsunterstützung der Amtsleitung bei der Aufgabenerfüllung verantwortlich.
    • Sie entwickeln und führen moderne Tools, Methoden und Kooperationsformen zur Vernetzung ein.
    • Sie initiieren und etablieren abteilungsübergreifende Zusammenarbeit.
    • Sie fördern Innovation, Wandel und Diversität für eine moderne Verwaltung.
    • Sie bauen ein strategisches Amts-Controlling / Berichtswesen auf bzw. entwickeln dieses laufend weiter.

  • Studium. Sie haben ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern (Master, Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) vorzugsweise mit einem juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt oder der Studienrichtung Soziale Arbeit erfolgreich abgeschlossen.
  • Zugelassen werden auch Bewerber*innen, die ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) mit einem der oben genannten Schwerpunkte bzw. in einem der oben genannten Studienfächer erfolgreich abgeschlossen haben. Hierbei erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 TVöD.
  • Alternativ verfügen Sie über die Laufbahnprüfung/-befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 mit vorgenanntem Studium oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II.
  • Eine derzeitige Besoldung in der Besoldungsgruppe A 11 bzw. eine Eingruppierung mindestens in die EG 10 TVöD wird vorausgesetzt.
  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 7 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung, vorzugsweise im öffentlichen Dienst in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabenbereichen (mindestens jeweils 2 Jahre), liegen hinter Ihnen. Eine mindestens 2-jährige Führungserfahrung ist erforderlich. Sie haben Interesse an gesamtstädtischen Entwicklungen und politischen Zusammenhängen.
  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und bringen umfassende Kenntnisse in mindestens einem der Bereiche Haushaltswesen (Doppik), Personal, Organisation oder Informationstechnik mit.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet – Haltung und Persönlichkeit

Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeiter*innen ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil. Sie besitzen eine gute mündliche sowie schriftliche Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus erledigen Sie die Ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich.

Wo Sie wirken – Ihr Arbeitsumfeld

Das Amt für Wohnen und Grundsicherung ist die zentrale Kommunale Stelle für die Absicherung der existentiellen Grundbedürfnisse (Wohnen und Finanzen) der Kieler Bürger*innen.

Unser Amt versorgt ca. 20.000 Menschen mit Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, Asylleistungen oder Wohngeld und gewährt außerdem Hilfe in besonderen Lebenslagen, wie z. B. Blindenhilfe und Bestattungskosten.

Zudem kümmern wir uns um die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, obdachlosen-und wohnungslosen Personen. Wir bieten Beratung und Unterstützung von Wohnungssuchenden und Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, kümmern uns um die Soziale Wohnraumförderung, erstellen den Mietspiegel und versuchen mit dem Städtebauförderungsprogramm Sozialer Zusammenhalt die Wohn- und Lebensqualität in geförderten Quartieren zu erhöhen. Täglich warten auf uns viele neue Herausforderungen.

Gut zu wissen – Besonderheiten Ihrer Stelle

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 3 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 13 SHBesG möglich.

Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung.

Neben der flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten erfordert die Tätigkeit auch die Bereitschaft zu gelegentlicher Arbeitszeit außerhalb der üblicher Arbeitszeiten.


  • ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
  • eine dynamische Verwaltung, die sich und ihren Mitarbeitenden Wandel zutraut
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung – via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)